In einem Selbsthilfeverein werden Rollen, Funktionen und Aufgaben der Vereinsmitglieder, der Vereinszweck, der Entscheidungs- und Abstimmungsmodus etc. in eine rechtliche Form gefasst und zum Ausdruck gebracht.
Zu beachten sind:
Ein Verein ist eine Rechtspersönlichkeit, die nach österreichischem Gesetz genau geregelt ist.
Eintragung im Vereinsregister
Vereinsstatuten
Vorstand (an gesetzliche Normen gebunden)
Die losen Patientengruppen oder auch Arbeitsgruppen haben meist dieselben Motive und Ziele, wollen sich aber der Registrierung als Verein aus unterschiedlichen Gründen nicht anschließen.
Diese Verbände als Zentren sollen auf regionaler und überregionaler Ebene die Kooperationen der Gruppen koordinieren.
In jedem Fall ist es wichtig, sich zu informieren, ob es bereits lokale Selbsthilfegruppen zu gleichem Thema gibt. Ist dies der Fall kann ein Erfahrungsaustausch sehr hilfreich sein.
Folgende wichtige Themen sollen gemeinsam von den „Pionieren“ bearbeitet werden und die Ergebnisse protokolliert werden: