Selbsthilfegruppen sind auch Informationsvermittler. Viele Selbsthilfegruppen erstellen und verteilen Patienteninformationen.
Für Patienteninformationen über Behandlungsalternativen gibt es Qualitätskriterien (sog. DISCERN Kriterien)
Jedenfalls sollen folgende Kriterien bei der Erstellung von Informationsmaterialien berücksichtigt werden:
Bei Websites sollte zusätzlich das Datum der Veröffentlichung und des Updates angegeben sein wie auch ein Hinweis zum Datenschutz.
Besonders wichtig ist, dass in Informationen, die sich an Laien wenden das Laienwerbeverbot eingehalten wird und daher dürfen keine Handelsnamen von pharmazeutischen Präparaten sondern nur Substanznamen oder Namen von Substanzklassen genannt werden.
Wenn Informationen von Ärzten verfasst wurden sind die Namen, das Krankenhaus und die Adresse anzugeben.